Auvesta Interview | Neujahrs Interview 2023 mit Dr. Franz Hölzl | Vorstand der Auvesta Edelmetalle AG 
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Neujahrs Interview mit Dr. Franz Hölzl
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Gold Enteignung durch den Staat möglich?

Auszug Teil 4/4 Neujahrs Interview 2023

Auvesta Vorstand Dr. Franz Hölzl äußert sich zum Thema Enteignungsmöglichkeiten von Gold durch den Staat.

Benedikt Hausler:

Viele Menschen kaufen Gold, um sich vor der Inflation zu schützen. Doch eine Angst, die viele potenzielle Goldkäufer umtreibt, ist die Angst vor staatlichen Begehrlichkeiten, konkret einer Gold-Enteignung. Wie ist Ihre persönliche Einschätzung dazu?

Dr. Hölzl:

Wenn der Staat auf das Eigentum seiner Bürger zugreifen will, sprich Enteignung von Anlagegold, dann bedarf es gravierender Änderungen im Gesetz. Wir haben eine EU-Richtlinie, die Anlagegold definiert und dieses Anlagegold von der Umsatzsteuer ausnimmt. Das bedeutet, wir haben zunächst einmal einen Gesetzesrahmen, der überstaatlich und europarechtlich gültig ist. Diesen müsste man als Allererstes verändern.

Das Zweite ist, wir haben ein Grundgesetz, in dem es einen Artikel 14 und einen Artikel 15 gibt. Der Artikel 14 regelt, dass der Staat Enteignungen durchführen kann und diese Enteignungen, wenn er es macht, dem Wert nach an den Enteigneten vergüten muss. So, und jetzt wird es natürlich interessant.

Denn Artikel 15 sagt uns, was überhaupt nur enteignet werden kann: Grund und Boden, Bodenschätze und Produktionsmittel. Diese drei sind dort aufgezählt. Der Jurist nennt das eine taxative Aufzählung, sprich ins Normaldeutsche übersetzt, das ist eine abschließende Aufzählung, was überhaupt nur enteignet werden kann. Und ein Goldbarren oder eine Goldmünze ist weder Grund und Boden, noch ist es ein Bodenschatz, denn es befindet sich nicht im Boden. Selbst wenn es im Boden vergraben wäre, wäre es kein Bodenschatz, sondern es wäre immer noch ein Goldbarren. Und ein Produktionsmittel ist es auch nicht. Das wäre vielleicht die Anlage, in der ich Barren schmelzen kann, aber nicht der Goldbarren selbst.

Das heißt, wenn der deutsche Staat auf das Eigentum in Form von Edelmetallen unserer Kunden oder seiner Bürger zugreifen wollte, dann müsste zunächst einmal das Grundgesetz geändert werden. Dazu brauchen wir qualifizierte Mehrheiten, sowohl im Bundestag als auch im Bundesrat. Wenn diese zustande kommen, dann können wir das Gesellschaftsmodell, das wir jetzt haben, vergessen, dann gehen sowieso alle Uhren anders.

 

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Auvesta Neujahrsinterview 2023

Mit Auvesta Vorstand Dr. Franz Hölzl

Inhaltsverzeichnis:

Rückblick 2022, Inflation, Gold in Krisenzeiten

  • Rückblick auf die Themen im Jahr 2022
  • Prognose für die Inflation 2023
  • Ein schwaches Gold-Jahr 2022 – warum kaufen Menschen trotzdem?

Sicherheit bei Auvesta auf allen Ebenen

  • Woher kommt das große Vertrauen in die Auvesta Edelmetalle AG?
  • Sicherheit – Wie funktioniert eine Mittelverwendungs-Kontrolle bei Auvesta?
  • Sicherheit - Drittparteienrisiko im Hochsicherheitslager?
  • Nur bei Auvesta - Eigentumsübertrag durch Barren-Zuordnung

Externe Gefahren für Gold durch Staat und Energieknappheit?

  • Gold: Enteignung durch den Staat möglich?
  • Ist eine Besteuerung von Gold in Deutschland denkbar?
  • Gasmangel eine Gefahr für die Gold Produktion?

Gelebte Exzellenz wurde 2022 wieder mehrfach bestätigt

  • Warum wurde die Auvesta 2022 mit Bestnoten und neuen Siegeln ausgezeichnet?

Ausblick in ein neues Jahr - 2023

  • Ein persönlicher Ausblick und Wunsch von Dr. Hölzl
Dr. Franz Hölzl - CEO - Auvesta Edelmetalle AG

Vorstand

Dr. Franz Hölzl

Dr. Franz Hölzl spricht über aktuelle Entwicklungen in 2023

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2022 war die Auvesta Edelmetalle AG Gewinner einer vom Handelsblatt durchgeführten Umfrage mit über 48.000 Kundenurteilen. Dabei wurde die Auvesta am häufigsten in der Kategorie „Deutschlands beste Anbieter von Goldsparplänen 2022“ genannt.

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