Auvesta Interview | Neujahrs Interview 2023 mit Dr. Franz Hölzl | Vorstand der Auvesta Edelmetalle AG 
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Neujahrs Interview mit Dr. Franz Hölzl
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Echter Eigentumsübertrag bei Gold und Silber durch Barren-Zuordnung

Auszug Teil 3/4 Neujahrs Interview 2023

Auvesta Vorstand Dr. Franz Hölzl äußert sich zur Eigentumsübertrag von Gold mittels Barren-Zuordnung bei Auvesta.

Benedikt Hausler:

Warum ist für Sie als Vorstand bei Auvesta der Begriff der Barrenzuordnung so wichtig? Und wie überträgt die Auvesta in der Realität Eigentum an den Kunden?

Dr. Hölzl:

Also, wenn ich eine Eigentumsübertragung haben will, jetzt wird es etwas juristisch, dann muss ich die übertragene Sache exakt und für einen Dritten, der nicht im Vorgang involviert ist, nachvollziehbar darstellen.

Machen wir ein Beispiel: Das heißt, ich kann natürlich sagen, dir gehören 50 Gramm an den 50 Kilogramm, die da oder dort gelagert sind. Das wäre meiner Ansicht nach kein wirksamer Eigentumsübertrag. Du hast nämlich an diesen beispielsweise 50 Kilogramm irgendwelche 50 Gramm. Aber welche denn? Wenn ich ein Auto kaufe, sagt der Händler ja auch nicht, du hast ein Auto gekauft. Dahinten auf dem Hof stehen fünf Stück des von dir gekauften Typs - und von den fünf Autos gehört dir irgendeines. Dann sagst du: Ja welches denn, welchen Schlüssel bekomme ich? Wenn dann der Händler sagen würde: Weiß ich nicht. - Wer von uns würde sagen, dass das eine gültige Eigentumsübertragung ist?

Das heißt, ich muss genau spezifizieren, welche 50 Gramm in unserem Beispiel von den 50 Kilogramm, die da hinten liegen, gehören dem Kunden A und welche 49,95 Kilogramm gehören ihm nicht. Es geht immer um die Abgrenzung, was gehört ihm und was gehört ihm nicht! Und das bekomme ich eben nur dadurch zustande, wenn ich sagen kann: Wo lagert der Barren? Welcher konkrete Barren ist es, also Hersteller und Barrennummer? Welche Gramm - wieviele Gramm an diesem konkreten Barren gehören ihm und wie viele Gramm gehören anderen Kunden?

Der Kunde bekommt, wie bei Vertragsabschluss vereinbart, sämtliche Nachweise in seinem Online-Depot. Dazu gehört ganz selbstverständlich auch der Eigentumsnachweis: Dort sieht er::Mir gehören so-und-so-viele Gramm von dem Barren mit der Nummer XY, dessen Hersteller Scheideanstalt Z war und dieser lagert beim Lageristen A. Dann weiß der Kunde:

An diesem Barren haben ich und meinetwegen weitere 32 Kunden Eigentum. Wie viele Gramm gehören mir, wie viele Gramm gehören anderen Goldkäufern und wie viele Gramm gehören der Auvesta (für den Verkauf an weitere Kunden). Diese Zuordnung ist dynamisch. Das bedeutet, sie wird automatisch aktualisiert, wenn Auvesta Metall aus einem Barren an einen Kunden verkauft oder von einem Kunden zurückkauft.

Also geht es immer darum, welche Gramm von welchem Barren betroffen sind. Ansonsten ist das eine Forderung gegen einen Sammelbestand an Edelmetallen. Ob da dann im Ernstfall die Eigentumszuordnung hält, weiß ich nicht.

Auvesta ist eine mittelgroße AG. Als wir umsatzstark genug waren und rechtlich den Schritt von der kleinen zur mittelgroßen AG gemacht haben und deshalb unsere Abschlüsse aufgrund der Gesetzeslage, vom Wirtschaftsprüfer geprüft werden mussten, da war dies das Allererste, was er untersucht hat.

Seine erste Frage war: „Ihr habt ja kaum Edelmetallbestände in eurer Bilanz drin, wo sind die Metalle?“ Er hat sich diese rechtliche Konstruktion genauestens angesehen und hat das auch noch mit Fachanwälten gegengecheckt. Er sagte, wenn ich als Wirtschaftsprüfer hinterher meine Unterschrift unter den Bericht setze, dann muss ich genau wissen, warum das Metall der Kunden nicht in der Auvesta - Bilanz drin ist. Und nein, es ist nicht in der Bilanz der Auvesta, weil es eben Eigentum der Kunden ist. Und es darf dort auch nicht sein, weil es eben Eigentum der Kunden ist.

In einem Unternehmen, das keine Eigentumszuordnung hat, möchte ich nicht die Verantwortung als Vorstand tragen müssen.

 

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Auvesta Neujahrsinterview 2023

Mit Auvesta Vorstand Dr. Franz Hölzl

Inhaltsverzeichnis:

Rückblick 2022, Inflation, Gold in Krisenzeiten

  • Rückblick auf die Themen im Jahr 2022
  • Prognose für die Inflation 2023
  • Ein schwaches Gold-Jahr 2022 – warum kaufen Menschen trotzdem?

Sicherheit bei Auvesta auf allen Ebenen

  • Woher kommt das große Vertrauen in die Auvesta Edelmetalle AG?
  • Sicherheit – Wie funktioniert eine Mittelverwendungs-Kontrolle bei Auvesta?
  • Sicherheit - Drittparteienrisiko im Hochsicherheitslager?
  • Nur bei Auvesta - Eigentumsübertrag durch Barren-Zuordnung

Externe Gefahren für Gold durch Staat und Energieknappheit?

  • Gold: Enteignung durch den Staat möglich?
  • Ist eine Besteuerung von Gold in Deutschland denkbar?
  • Gasmangel eine Gefahr für die Gold Produktion?

Gelebte Exzellenz wurde 2022 wieder mehrfach bestätigt

  • Warum wurde die Auvesta 2022 mit Bestnoten und neuen Siegeln ausgezeichnet?

Ausblick in ein neues Jahr - 2023

  • Ein persönlicher Ausblick und Wunsch von Dr. Hölzl
Dr. Franz Hölzl - CEO - Auvesta Edelmetalle AG

Vorstand

Dr. Franz Hölzl

Dr. Franz Hölzl spricht über aktuelle Entwicklungen in 2023

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Kundenumfrage des Handelsblatts (mit 48.000 Kundenurteilen) bestätigt:


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Erster Platz für Auvesta in der Kategorie „Deutschlands beste Anbieter von Goldsparplänen 2022“

2022 war die Auvesta Edelmetalle AG Gewinner einer vom Handelsblatt durchgeführten Umfrage mit über 48.000 Kundenurteilen. Dabei wurde die Auvesta am häufigsten in der Kategorie „Deutschlands beste Anbieter von Goldsparplänen 2022“ genannt.

Seit 2013 wird die Bonität von Auvesta Edelmetalle AG jährlich von der Creditreform überprüft und bestätigt.

Creditreform - ausgezeichnete Bonitätsstruktur


Seit 2013 wird die Bonität von Auvesta Edelmetalle AG jährlich von der Creditreform überprüft und bestätigt. Eine „ausgezeichnete Bonität“ bekommen dabei nur wenige Unternehmen bescheinigt.

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