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Keine Differenzbesteuerung mehr auf Silbermünzen. - Es gibt eine Ausnahmeregelung!

Das müssen Auvesta Kunden wissen:

Keine Differenzbesteuerung mehr auf Silbermünzen. Es gibt eine Ausnahmeregelung!
(Update 17.10.2022)

Viele Silberkäufer haben Anfang Oktober 2022 erfahren, dass die Anwendung der Differenzbesteuerung durch das Bundesministerium für Finanzen (BMF) untersagt wurde. 

Grundlage hierfür war ein veröffentlichter Entwurf des BMF. 

Alle Informationen zu den Entwicklungen Anfang Oktober finden Sie weiter unten. 

Es gibt neue Informationen, die grundsätzlich bestätigen, dass die Differenzbesteuerung bei Silbermünzen aus dem Nicht-EU-Ausland nicht mehr anzuwenden ist. 

Das betrifft zum Beispiel folgende Silbermünzen: Krügerrand, Maple Leaf, China Panda,… 

Die aktuelle Rechtsauffassung, die durch Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer unserer Kooperationspartner erstellt wurden, zeigen dennoch auf, dass einige Silbermünzen weiterhin differenzbesteuert verkauft werden dürfen. 

 

Weiterhin differenzbesteuerte Silbermünzen im Auvesta Shop! 

Silber Münzen aus dem EU Ausland (also EU Länder) dürfen nach aktueller Rechtsauffassung nach wie vor differenzbesteuert verkauft werden.  

Kommen also die Silbermünzen aus der EU, ist die Anwendung der Differenzbesteuerung nach wie vor möglich. 

Damit verbunden sind dementsprechend attraktive Preise für den Silberkäufer!  

Diese Produkte im Auvesta Goldshop gibt es noch zum bevorzugten Preis: 

Wiener Philharmoniker Silbermünze 1 Unze im Goldshop kaufen

Wiener Philharmoniker Silbermünze 1 Unze
Differenzbesteuert!

Bull and Bear Silbermünze im Goldshop kaufen

Bull and Bear
Silbermünze 1 Unze
(Abgabe in Tubes á 20 Stk)
Differenzbesteuert!

Bull and Bear 2022 Silbermünze 1 kg im Goldshop kaufen

Bull and Bear
2022 Silbermünze
1 kg
Differenzbesteuert!

 
Häufige Frage: Silber und 19% Umsatzsteuer

Keine Anwendung der Differenzbesteuerung bei Silbermünzen?
(Update 04.10.2022)

Steht die Differenzbesteuerung von Silbermünzen vor dem Aus? Ein geteiltes Schreiben aus dem Bundesministerium für Finanzen (BMF) vom 01.10.2022 erregte große Aufmerksamkeit in der Edelmetallbranche und unter Anlegern.

Das BMF will laut diesem Schreiben die Differenzbesteuerung von Silbermünzen aus dem Nicht-EU-Ausland ab sofort kippen. Ein Eintrag beim Bundesanzeiger oder eine Veröffentlichung auf der Webseite des BMF ist bisher jedoch noch nicht erschienen (Stand 04.10.2022).

Eine Bestätigung der Neu-Regelung gibt es hingegen durch das BMF.

Wir informieren Sie zu den wichtigsten Punkten! Das wissen wir:

  1. Was steht im Dokument (Entwurf) des Bundesministeriums für Finanzen?
  2. Wie ist der aktuelle rechtliche Stand?
  3. Werden Silbermünzen überhaupt noch gehandelt?
  4. Werden Silbermünzen jetzt teuerer?
  5. Was bedeutet Differenzbesteuerung überhaupt?
  6. Keine Steuern beim Silberkauf - Zollfreilager
  1. 1. Was steht im Dokument (Entwurf) des Bundesministeriums für Finanzen?

Grundsätzlich steht im Dokument, dass die Möglichkeit der Differenzbesteuerung von Silbermünzen aus dem (Nicht-EU-Ausland) nicht mehr anzuwenden ist.

Bisher war es so, dass Silbermünzen aus dem Nicht-EU-Ausland günstiger besteuert werden konnten. Dies war möglich, indem die 19% Umsatzsteuer nicht auf den vollen Verkaufserlös, sondern nur auf die Händler-Differenz zwischen Einkaufs- und Verkaufsbetrag angewendet werden wurde (Differenzbesteuerung).

Ausgenommen von dieser neuen Regelung seien Sammlermünzen (Silber), deren Sammlerwert den Silberwert um über 250 % übersteigen.

Die neue Regelung wäre (laut dem Dokument) ab sofort anzuwenden.

Die Konsequenz wären höhere Steuern bei Silbermünzen und Silbermünzbarren von 19%, die bisher differenzbesteuert verkauft wurden.

 

  1. 2. Wie ist der aktuelle rechtliche Stand?

Bis zum heutigen Tag (04.10.2022) ist das besagte Schreiben, das einen Entwurf darstellt, nicht öffentlich auf der Webseite des BMF abzurufen. Von einem Eintrag im Bundesanzeiger, der die Voraussetzung für eine rechtliche Gültigkeit darstellt, ganz zu schweigen.

Jedoch wurde das Schreiben vom BMF bestätigt.

Viele Händler lassen das besagte Schreiben aktuell von Wirtschaftsprüfern und Anwälten auf Rechtsgültigkeit untersuchen. Die Branche allgemein handelt aktuell vorsichtig und vorausschauend (Siehe Punkt 3 und 4)

Auch ist die Frage ob eine sofortige Anwendung dieser Regelung oder doch eine Übergangsfrist bis zum Jahresende in der Realität umgesetzt wird.

Es ist zu erwarten, dass die Differenzbesteuerung abgeschafft wird, da das Schreiben vom BMF bestätigt wurde. Unklar ist, ob es zu einer Übergangsfrist kommen könnte.

 

  1. 3. Werden Silbermünzen überhaupt noch gehandelt?

Ja. Bei Auvesta wurden nach dem Wochenende wieder alle Silbermünzen im Shop aktiviert. Kunden können also wieder Silbermünzen kaufen (Stand 04.10.2022)

Wie üblich am Markt, hat auch die Auvesta die Preise der betroffenen Silbermünzen so erhöht, dass mögliche steuerliche Mehrbelastung durch das Finanzamt getragen werden können.

 

  1. 4. Werden Silbermünzen jetzt teurer?

Silbermünzen, die bei denen bisher die Differenzbesteuerung enthalten war, werden mit dem 04.10.2022 teurer.

Die Preissteigerungen werden deshalb vorgenommen, um etwaigen Ansprüchen des Finanzamts im Anwendungsfalls der neuen Regelung genüge zu tun.

Betroffen sind davon Silbermünzen und Silbermünzbarren, die bisher differenzbesteuert ausgewiesen wurden.

Nicht betroffen sind Silberbarren, die klassisch mit 19% Umsatzsteuer besteuert werden.

 

  1. 5. Was bedeutet Differenzbesteuerung überhaupt?
    +++Diese Regelung scheint mit 01.10.2022 gekippt worden zu sein+++

Nun kennen „Silberprofis“ natürlich den Begriff Differenzbesteuerung. Nochmal kurz erklärt, um was es sich handelt:

Es gibt Silbermünzen (und Münzbarren), bei denen nur die Handelsmarge besteuert wird.

Was bedeutet dies konkret?

Bei Münzen aus dem Nicht-EU-Ausland kann der Händler die Differenzbesteuerung anwenden, indem er diese Münzen nicht vollumfänglich mit 19% besteuert, sondern nur die Differenz zwischen Einkauf und Verkauf.

Dies bedeutet für den Kunden eine wesentlich geringere Steuerbelastung und damit verbunden natürlich mehr Silber für sein Geld.

Wenn diese Regelung tatsächlich gekippt wird, dann ist für den Kauf von Silbermünzen und Silbermünzbarren die klassische Umsatzsteuer von 19% anzuwenden.

 

  1. 6. Keine Steuern beim Silberkauf - Zollfreilager

Der Kauf von differenzbesteuerten Münzen ist/war zweifelsohne eine attraktive Möglichkeit Silber kostengünstig mit wenig Steuerbelastung zu kaufen.

Jedoch wollen viele Anleger gerade bei Silber das Maximum für sich rausholen und die Steuerbelastung auf Null reduzieren. Dies ist möglich mit der Einlagerung von Silber (aber auch Platin und Palladium) im sogenannten Zollfreilager.

Ein Zollfreilager ist ein steuerrechtlich neutrales Sicherheitslager (bspw. In München, Zürich,…) indem Waren, Rohstoffe und Vorprodukte eingelagert werden. Solange diese Waren im Lager bleiben, wird die Umsatzsteuer gestundet. Diese fällt nur dann an, wenn die Waren (zum Beispiel Silber) das Lager verlassen und in die Volkswirtschaft (BRD) eingeführt werden.

Der Anleger bekommt also mehr Silber für sein Geld!

Dies kann für den Anleger aber noch weitere Vorteile bieten:

  1. Keine Umsatzsteuer auf Silber, Platin und Palladium
  2. Versicherte Lagerung in Hochsicherheitstresoren
  3. Günstige Einkaufskonditionen durch Kauf großer Barren
  4. Geopolitische Diversifikation (Lagerung in der Schweiz)
  5. Bequeme Online-Verwaltung der Edelmetalle per Knopfdruck