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Neujahrs Interview mit Dr. Franz Hölzl
Neujahrs Interview mit Dr. Franz Hölzl
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…wegen erwiesener Unschuld eingestellt

Neujahres Interview 2022

Dr. Franz Hölzl äußert sich zum Thema Strafanzeige bei Auvesta.

Wer im Internet nach kritischen Einträgen zu Auvesta sucht, findet oftmals die Schlagworte: Auvesta, Strafanzeige. Was hat es damit auf sich?

Dr. Hölzl:
Erstens, aufgrund von rechtlichen Vorgaben dürfen wir uns zu diesem Sachverhalt nur auf einer sehr oberflächlichen Weise dazu äußern. Dennoch ist das Resume (siehe unten), dass zu keinem Zeitpunkt etwas gegen die Auvesta vorlag.

Sollten Kunden explizit Fragen haben, können wir unseren Kunden genauere Informationen zu besagtem Sachverhalt liefern.

Zweitens eine Strafanzeige kann nie gegen eine Körperschaft erstattet werden, sondern immer nur gegen die in der Körperschaft handelnde natürliche Person. Die Strafanzeige war demzufolge nicht gegen Auvesta, sondern gegen meine Person gerichtet.


Was waren damals die Vorwürfe der Strafanzeige gegen Sie, als Vorstand der Auvesta?

Dr. Hölzl:
Es waren vier Anschuldigungen: Geldwäsche, Steuerhinterziehung, unlautere Werbung und Betrug.

Die Ermittlungsergebnisse nach mehreren Monaten waren eindeutig:

Das Ermittlungsverfahren wurde eingestellt: Wir haben von der Staatsanwaltschaft schriftlich, dass nichts gegen Auvesta oder gegen mich als Vorstand der Auvesta vorliegt.

Nachdem die Staatsanwaltschaft festgestellt hatte, dass die Vorwürfe nicht zutrafen, wurde das Verfahren gegen mich als Vorstand der Auvesta eingestellt unter Bezugnahme auf einen Paragraphen des Strafgesetzbuches, der besagt: „wegen erwiesener Unschuld eingestellt.“

 

Dr. Franz Hölzl - CEO - Auvesta Edelmetalle AG

Vorstand

Dr. Franz Hölzl

Dr. Hölzl, Vorstand der Auvesta Edelmetalle AG äußert sich zu den genannten Vorwürfen.

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